Energieausweis
wie man Energie und Geld bei neuen Projekten sparen kann.
Was ist ein Energieausweis?
Im August 2020 hat die Regierung das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgestellt, welches ab dem 1. November 2020 die bisherigen Gesetze zum Energiesparen und zur Nutzung erneuerbarer Energien für Heizungen ersetzt. Das GEG setzt nun die Spielregeln dafür, wie Gebäude, die geheizt oder klimatisiert werden, in puncto Energieverbrauch gestaltet sein müssen.
Die neuen Regeln für Heiz- und Klimatechnik sind ziemlich genau und geben klare Anweisungen.
Sie brauchen einen Energieausweis, wenn jemand Sie Haus bauen oder eine Wohnung renovieren, um sie zu vermieten. Dann muss jetzt ein Energieausweis erstellt werden, der zeigt, wie energieeffizient das Gebäude ist.
Mehr zu Energieausweisen erfahren Sie bei der Verbraucherzentrale oder beim ADAC.

Woher erhalte ich einen Energieausweis?
- Bauexperten, die nach Landesbauordnung bautechnische Nachweise erbringen dürfen,
- Hochschulabsolventen in spezifischen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtungen mit Schwerpunkt auf energiesparendem Bauen,
- Handwerksmeister oder Fachleute mit entsprechender Ausbildung in Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerben,
- staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit Spezialisierung auf die Beurteilung von Gebäudehüllen oder Heizungs- und Lüftungssystemen,
Checkliste: Welche Unterlagen werden benötigt?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner*innen eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie:
- Die Energieabrechnungen für Warmwasser und Heizung der letzten drei Jahre
- Vollständige Daten über den Stromverbrauch für alle Nutzungseinheiten der letzten drei Jahre
Für einen Bedarfsausweis benötigen Sie:
- Baujahr der Immobilie
- Anschrift der Immobilie
- Grundrisspläne, Ansichten und detaillierte Schnitte
- Bei Sanierungen: genaue Angaben zu Umfang und Jahr
- Nutzweise des Gebäudes
- Qualität der Bausubstanz (Wände, Dach, Fenster usw.)
- Informationen über den Energieträger und der Heizflächen; detaillierte Infos zur Heizungsanlage und der Technik
- Art und Anzahl der Beleuchtung
- Informationen über Lüftung und Klimaanlagen